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Aus der ZeitschriftLSR 1/2018 | p. 59–59Es folgt Seite №59

EU Code of Conduct für Gesundheits-Apps

Entwurf liegt Artikel 29-Datenschutzgruppe vor

Im Auftrag der Europäischen Kommission begann im April 2015 eine Gruppe von Vertretern aus den Bereichen Datenschutz, ICT und Gesundheitswesen mit der Ausarbeitung eines «Code of Conduct on mobile health applications». Mit diesem Code will die Kommission den Entwicklern von mHealth Apps eine Anleitung zur Einhaltung des EU Datenschutzrechts bieten und letztlich das Vertrauen der Konsumentinnen und…

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